Data One GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Warenlieferungen und Dienstleistungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich andere Vereinbarungen zwischen der Data One GmbH („Data One“, Nell-Breuning-Allee 3-5, 66115 Saarbrücken, Registergericht: Amtsgericht Saarbrücken, HRB 14659) und dem Kunden (Auftraggeber).

Änderungen sind nur gültig, wenn sie durch Data One schriftlich bestätigt wurden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

Entgegenstehende Bedingungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers – werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Data One einen Vertrag ausführt, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.

§ 2 Vertragsanbahnung und Vertragsabschluss

Von Data One dem Auftraggeber vorvertraglich überlassene Waren und erbrachte Dienstleistungen (Unterlagen, Konzepte, Testversionen etc.) sind Eigentum von Data One und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Im Falle, dass kein Vertrag zustande kommt, dürfen diese nicht benutzt werden und sind an Data One zurückzugeben.

Data One kann Angebote von Auftraggebern innerhalb von vier Wochen annehmen. Diese Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend. Vertragserklärungen beider Parteien bedürfen der Schriftform. Im Zweifel ist das Angebot oder die Auftragsbestätigung von Data One für den Vertragsinhalt maßgeblich.

Die von Data One genannten Preise beruhen auf den Preisbildungsfaktoren zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes. Für die Berechnung der Leistungen ist der Preisstand am Tage der Berechnung maßgebend. Preiserhöhungen von Herstellern, Lieferanten und Subunternehmern werden in voller Höhe weiterberechnet.

§ 3 Vertragsbindung

Verträge bleiben gültig, auch wenn ein Leistungsaustausch nicht wie definiert erbracht wird. In diesem Fall sind konstruktives Zusammenwirken und Einigungsbereitschaft gefordert, Fristsetzungen müssen mindestens 10 Werktage betragen. Der Leistungspflichtige hat unverzüglich auf eine Fristsetzung zu reagieren. Die Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z.B. bei Rücktritt, Kündigung aus wichtigem Grund, Schadensersatz oder Minderung statt Leistung) muss stets unter Fristsetzung angedroht werden und kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf erklärt werden.

Alle Erklärungen müssen schriftlich erfolgen. Über die schon erbrachten Leistungen wird nach den vorliegenden Bedingungen abgerechnet. Können Leistungen von Data One unverschuldet nicht erbracht werden, so können die vereinbarten Zeiten dennoch in Rechnung gestellt werden.

§ 4 Leistungserbringung

Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung vor und trägt das Risiko der Zweckmäßigkeit der angefragten Leistungen. Auf dieser Grundlage wird die Aufgabenerfüllung gemeinsam geplant. Data One kann hierfür ein schriftliches Konzept unterbreiten.

Data One entscheidet, welche Mitarbeiter sie einsetzt, und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Data One kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen. Gegenüber deneingesetzten Mitarbeitern ist ausschließlich Data One weisungsbefugt, der Auftraggeber kann die Koordination nur mit dem von Data One eingesetzten Projektleiter abstimmen.

Bei Lieferung von Software hat der Auftraggeber nur Anspruch auf den Objektcode, nicht auf die Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes. Ist Standardsoftware dritter Hersteller Liefergegenstand, so richtet sich die Nutzung nach den Nutzungsbedingungen der dritten Hersteller.

§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber wirkt bei der Auftragserfüllung im erforderlichen Umfang mit und benennt dazu schriftlich einen befugten, kompetenten und gut erreichbaren Ansprechpartner zur Kooperation mit Data One. Weiter ist er verantwortlich für die Sicherung seiner Daten, insbesondere von den Daten, mit denen die Mitarbeiter von Data One in Berührung kommen.

Bei Dienstleistungen sorgt der Auftraggeber für die Arbeitsumgebung entsprechend den Vorgaben von Data One, etwa durch unentgeltliche Überlassung von Arbeitsräumen, Hardware und Software sowie Kommunikationseinrichtungen. Weiterhin gewährt er Data One unmittelbar und mittels Datenfernübertragung Zugang zur Hard- und Software.

Der Auftraggeber trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Dienstleistungen nicht zum gewünschten Erfolg führen (bspw. durch Datensicherung, Störungsdiagnose und regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse).

Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung seiner Pflichten trägt der Auftraggeber.

§ 6 Liefer- und Leistungszeit

Von Data One angegebene Lieferfristen und Termine setzen die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers voraus. Sie sind unverbindlich, es sei denn, sie werden von Data One ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet.

Data One kann sinnvolle und werthaltige Teillieferungen oder Teilleistungen erbringen. Bleiben Behinderungen über nicht absehbare Zeit bestehen, erwächst ebenso wie für den Auftraggeber das Recht, von Verträgen zurückzutreten.

Die Pflicht von Data One zur Realisierung von Projekten beginnt erst mit der Abnahme des Konzeptes durch den Auftraggeber. Wenn Data One auf eine Mitwirkung oder Information des Auftraggebers wartet, durch Streik, Aussperrung, behördliches Eingreifen oder andere unverschuldete Umstände (bspw. durch Vorlieferanten) in der Auftragsdurchführung behindert ist, gelten die vereinbarten Fristen, um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung verlängert. Data One wird dem Auftraggeber die Behinderung mitteilen.

§ 7 Vergütung, Zahlung und Eigentumsvorbehalt

Die Vergütung basiert auf den jeweils gütigen Data One Preis- und Konditionenlisten bzw. individuellen Preisen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfüllen. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank fällig.

Bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers kann Data One eingeräumte Zahlungsziele widerrufen und die Zahlung sofort fällig stellen. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Er kann seine Forderungen – unbeschadet der Regelung des § 354 a HGB – nicht an Dritte abtreten.

Weiterhin kann Data One Zahlungen des Auftraggebers auch bei entgegenstehenden Tilgungsbestimmungen auf die älteste fällige Rechnung verrechnen. Ist Ratenzahlung vereinbart, so tritt die Fälligkeit der gesamten Restforderung ein, wenn der Auftraggeber sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise im Verzug befindet. Stundungsabreden werden unwirksam, wenn der Auftraggeber mit einer Leistung in Verzug gerät oder die Voraussetzungen des § 321 BGB im Hinblick auf eine Forderung eintreten.

Data One behält sich das Eigentum und die Rechte an den Vertragsgegenständen bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen aus dem Vertrag vor. Der Auftraggeber hat Data One bei Zugriff Dritter auf das Vorbehaltsgut sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten über die Rechte der Data One zu unterrichten. Das Vorbehaltsgut wird durch den Auftraggeber sicher und unentgeltlich bis zur Übergabe verwahrt bzw. gelagert. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den der Data One entstandenen Ausfall.

Bei Dienstleistungen erfolgt die Abrechnung nach Aufwand unter Vorlage der bei Data One üblichen Tätigkeitsnachweise. Der Auftraggeber kann den dort getroffenen Festlegungen binnen zwei Wochen schriftlich widersprechen. Reisezeiten, Reisekosten und Aufenthaltskosten werden in Abhängigkeit der Entfernung vom Dienstsitz des Mitarbeiters zum durch den Auftraggeber festgelegten Einsatzort berechnet, Grundlage ist das Reisekostenmodell von Data One. Data One ist berechtigt Teilleistungen in Rechnung zu stellen und kann Abschlagszahlungen nach zeitlich sinnvollen Einheiten (bspw. monatlich) oder nach Projektfortschritt fordern.

§ 8 Warenversand und Gefahrenübergang

Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Kosten des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Gefahr geht bei Versand mit Übergabe an den Transporteur über, auf Wunsch des Auftraggebers wird von Data One im eigenen Namen eine Transportversicherung zu dessen Kosten abgeschlossen. Auch bei Transport durch Data One selbst geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über. Transportschäden und Verluste müssen unverzüglich nach Empfang der Ware, soweit möglich, noch bei Anlieferung reklamiert werden.

Werden Lieferungen auf Wunsch des Auftraggebers unverzollt ausgeführt, haftet der Auftraggeber Data One gegenüber für etwaige Nachforderungen der Zollverwaltung.

§ 9 Rechte an Dienstleistungsergebnissen

Alle Rechte an den Ergebnissen aus Dienstleistungen stehen im Verhältnis zum Auftraggeber ausschließlich Data One zu, auch soweit die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeit des Auftraggebers entstanden sind. Der Auftraggeber hat an den Arbeitsergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht für eigene Zwecke, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

Soweit nicht gesetzlich zwingend andere​s vorgeschrieben ist, hat der Lizenznehmer nicht die Befugnis, die Software oder ihm überlassenes schriftliches Material zu verändern oder zu bearbeiten, zu kopieren oder zu vervielfältigen. Vorhandene Urheberrechtsvermerke oder Registriermerkmale, insbesondere Registriernummern in der Software, dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

§ 10 Abnahme bei Werkleistungen

Hat ein Werkvertrag mehrere, vom Auftraggeber voneinander unabhängig nutzbare Einzelwerke zum Gegenstand, so werden diese Einzelwerke getrennt abgenommen. Werden in einem Werkvertrag Teilwerke definiert, so kann Data One Teilwerke zur Abnahme vorstellen. Bei späteren Abnahmen wird nur noch geprüft, ob die früher abgenommenen Teile auch mit den neuen Teilen korrekt zusammenwirken. Der Auftraggeber hat innerhalb von 10 Werktagen das Leistungsergebnis zu prüfen und durch den Ansprechpartner schriftlich entweder die Abnahme zu erklären oder die festgestellten Mängel mit genauer Beschreibung mitzuteilen, ansonsten gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Data One beseitigt die gerügten Mängel in einer angemessenen Frist. Nach Mitteilung der Mangelbeseitigung prüft der Auftraggeber das Leistungsergebnis binnen fünf Werktagen.

§ 11 Mängel und Gewährleistung

Data One leistet Gewähr dafür, dass die Warenlieferungen und Dienstleistungen eine Beschaffenheit aufweisen, die der Auftraggeber bei Warenlieferungen und Dienstleistungen dieser Art erwarten kann, insbesondere wenn ausdrücklich Beschaffenheitsmerkmale vereinbart sind und der Einsatzzweck definiert ist.

Bei Anlieferung von Waren ist diese sofort nach Erhalt zu prüfen. Die vertragsmäßige Beschaffenheit der Ware oder Mängel sind binnen 10 Werktagen schriftlich zu rügen. Bei Ausführung der Aufträge behält sich Data One geringfügige Abweichungen sowie Modelländerungen vor bei mindestens gleicher Qualität.

Bei Dienstleistungen wird der durch den Auftraggeber benannte Ansprechpartner der Data One auftretende Mängel unverzüglich mit genauer Beschreibung des Problems und den für die Fehlerbeseitigung nützlichen Informationen schriftlich mitteilen (Rügepflicht nach § 377 HGB). Data One kann in erster Linie durch Nachbesserung unter konstruktiver Mitwirkung des Auftraggebers Gewähr leisten. Die Dringlichkeit der Fehlerbehebung richtet sich nach dem Grad der Betriebsbehinderung.

Falls die Nachbesserung endgültig fehlschlägt, kann der Auftraggeber ausschließlich unter den Voraussetzungen dieser AGB die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten oder ein Dauerschuldverhältnis fristlos kündigen. Die Ansprüche aus den Rechtsbehelfen verjähren in einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (§ 438 Abs. 2 BGB). ​

Der Auftraggeber hat die Beweislast dafür, dass Nutzungsbeschränkungen oder Mängel nicht durch unsachgemäße Bedienung, durch einen Eingriff des Auftraggebers oder durch die Systemumgebung (mit)verursacht sind. Leistungen, die Data One erbringt, ohne hierzu verpflichtet zu sein, werden gemäß dieser AGB berechnet.

Bei Lieferung von Hardware und Standardsoftware dritter Hersteller gilt, dass zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung die entsprechenden Ansprüche gegen den Data One-Lieferanten oder den entsprechenden Hersteller an den Auftraggeber abgetreten werden können.

Der Auftraggeber muss vor der Geltendmachung seines Rechts auf Nacherfüllung durch Data One deren Lieferanten oder den Hersteller notfalls gerichtlich in Anspruch nehmen auf Nacherfüllung, Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme, Schadensersatz statt der Leistung, Rücktritt oder Minderung, es sei denn dies ist für den Auftraggeber unzumutbar.

§ 12 Haftung

In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet Data One Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur:

  • für Schäden bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die Data One eine Garantie übernommen hat, in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht oder die Garantie verhindert werden sollte in allen anderen Fällen stets beschränkt auf insgesamt € 100.000 oder den Wert des Vertragsgegenstandes.
  • Folgeschäden sind ausgeschlossen.Soweit Data One gegen die aufgetretenen Schäden versichert ist, liegt die Haftung im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung. Ausgenommen davon sind Personenschäden und Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für die Geltendmachung von Haftungsansprüchen gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.

§ 13 Geheimhaltung und Datenschutz

Die Vertragspartner verpflichten sich alle im Rahmen der Auftragserfüllung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Auftragserfüllung zu verwenden. Zu den Betriebsgeheimnissen von Data One gehören auch alle nach den vorliegenden Bedingungen erbrachten Dienstleistungen und daraus resultieren der Ergebnisse.

Der Auftraggeber wird alle Personen, denen er Zugang zu Vertragsgegenständen gewährt, schriftlich über die Rechte von Data One an den Vertragsgegenständen und die Pflicht zu ihrer Geheimhaltung belehren und diese Personen schriftlich auf deren Einhaltung verpflichten. Der Auftraggeber verwahrt die Vertragsgegenstände – insbesondere ihm eventuell überlassene Quellprogramme und Dokumentationen – sorgfältig, um Missbrauch auszuschließen.

Data One beachtet die Regeln des Datenschutzrechts. Soweit Data One Zugang zur Hard- und Software des Auftraggebers erhält, bezweckt dies keine geschäftsmäßige Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten durch Data One. Vielmehr geschieht ein Transfer personenbezogener Daten nur in Ausnahmefällen als Nebenfolge der vertragsgemäßen Leistungen von Data One.

§ 14 Domainnamen und Internetpräsenz

Domainnamen werden durch Data One oder beauftragte Partner bei dem jeweiligen NIC registriert. Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden an den jeweiligen NIC übermittelt. Der Auftraggeber kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zustellung des Domainnamens erst ausgehen, wenn dieser durch den jeweiligen NIC oder Data One bestätigt ist. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen ist seitens Data One ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt Data One von jeglicher Haftung für den Inhalt von übermittelten Webseiten auf dem Account frei. Für den Inhalt der Seiten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Data One übernimmt​ keine Garantie dafür, dass der Account für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist.

§ 15 Veranstaltungen

Die in §15 aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Veranstaltungen der Data One und allen Tochtergesellschaften des Unternehmens, insbesondere Schulungsveranstaltungen und Konferenzen.

Preise

Die Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher MwSt.

Anmeldung

Anmeldungen müssen schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das Internet-Anmeldeformular der Data One erfolgen. Der Auftraggeber erhält zunächst eine Bestätigung des Eingangs der Anmeldung per E-Mail. Data One informiert den Auftraggeber per E-Mail ​im Folgenden auch darüber, ob noch Plätze in der Veranstaltung frei sind, ob die Veranstaltung die Mindestteilnehmerzahl erreicht und über den Ablauf der Veranstaltung. Ungefähr 20 Tage vor der Veranstaltung erhält der Auftraggeber eine verbindliche Zusage mit der Rechnung. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt (die Teilnehmerzahl kann begrenzt sein).

Rücktritt durch den Auftraggeber

Eine Anmeldung ist in jedem Fall verbindlich. Der Teilnehmer kann ohne zusätzliche Kosten geändert werden (Namenstausch). Sollte die Anmeldung bis 30 Tage vor Lehrgangsbeginn auf einen anderen Veranstaltungstermin der Data One umgebucht werden, entfällt eine Gebühr. Wird eine Buchung bis zu zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn storniert, berechnet Data One eine Gebühr in Höhe von 30% der Teilnahmegebühr. Gegen eine Gebühr von 50% der Teilnahmegebühr kann bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Buchung bzw. Anmeldung storniert werden. Bei einer Stornierung der Anmeldung innerhalb einer Frist von 14 Tage bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn muss 80% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt werden.

Termingarantie

Data One behält sich vor, die Veranstaltung abzusagen, wenn eine Mindestanzahl von Teilnehmern nicht erreicht wird. Sofern eine Termingarantie auf der Anmeldebestätigung vermerkt ist, hat der Auftraggeber Planungssicherheit. Ausgenommen von der Termingarantie ist höhere Gewalt (inkl. nachweisliche Krankheit des Referenten). Liegen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn nicht genügend verbindliche Anmeldungen vor, kann die Veranstaltung ausfallen. Die Veranstaltung kann außerdem aus organisatorischen Gründen oder wegen Krankheit des Referenten kurzfristig abgesagt werden. Evtl. bereits gezahlte Teilnahmegebühren erhält der Auftraggeber zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Teilnahmegebühren

Soweit nichts anderes genannt wird, gelten Veranstaltungskosten für öffentliche Veranstaltungen stets pro Teilnehmer. Wenn der Auftraggeber die Nutzung von Fördermitteln (Gutscheine, Voucher, etc.) wünscht, kommen zu dem auf der Website genannten Veranstaltungspreis ggf. Kosten für das Fördermittelverfahren hinzu (z.B. Verwaltungsaufwand für das Antragsverfahren oder Schulungsunterlagen). Diesen Aufwand trägt der Auftraggeber. Die Teilnahmegebühren sind vor Veranstaltungsbeginn fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail mit PDF-Anhang. Ist die Zahlung bis zum ersten Veranstaltungstag nicht eingegangen oder kann kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden, behält Data One sich vor, eine Bonitätsentscheidung durchzuführen. Im Falle einer negativen Bonitätsentscheidung kann die Teilnahme verweigert werden. Die Zahlungsverpflichtung bleibt unabhängig davon unverändert bestehen. Der Teilnehmer kann ersatzweise die Gebühr direkt vor Ort in bar entrichten. Bei der Bonitätsprüfung berücksichtigt Data One bisherige Umsätze, sonstige offene Positionen, die Größe und das Alter des anmeldenden Unternehmens und ggf. weitere Informationen. Die Bonitätsentscheidung ist nicht anfechtbar.

Leistungsumfang

Die Leistung umfasst die Vermittlung der Veranstaltungsinhalte gemäß Beschreibung. Weitergehende Leistungen bedürfen der vorherigen Absprache und Schriftform. Data One behält sich vor, weitergehende Leistungen zu berechnen. Jeder Teilnehmer erhält eine Ausfertigung der Veranstaltungsunterlagen. Tagungsgetränke, Kaffeepausen und Mittagessen (wenn die Veranstaltungsdauer ganztägig ist) sind in den Teilnahmegebühren enthalten und werden im Rahmen der Möglichkeiten des Veranstaltungsortes bereitgestellt. Ein Anspruch darauf, sowie auf weitere Leistungen, besteht nicht. Reise- und Übernachtungskosten der Teilnehmer sind nicht in den Teilnahmegebühren enthalten.

Änderung der Durchführung

Data One behält sich das Recht vor, Veranstaltungsinhalte geringfügig zu modifizieren sowie mit rechtzeitiger Vorankündigung Termin- und Ortsverschiebung vorzunehmen. Kann ein Teilnehmer infolge einer Termin- oder Ortsverschiebung die Veranstaltung nicht wahrnehmen, steht ihm bei Standardseminaren das Recht zur kostenlosen Umbuchung auf einen neuen Termin oder Stornierung zu. Sollte der/die Referent/in für die Durchführung einer Firmenschulung verhindert sein, benennt die Data One einen neuen Referenten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Referenten besteht nicht. Bei kurzfristiger Erkrankung des Referenten behält sich die Data One eine Terminverschiebung vor. Alle Teilnehmer, die die Veranstaltung vollständig besucht haben, erhalten ein Teilnahmezertifikat.

Absage durch Data One

Data One behält sich eine Absage bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vor, wenn äußere Umstände oder eine wirtschaftlich zu kleine Teilnehmergruppe dies erfordern. Unabhängig davon schließt die Data One Schadenersatzansprüche aus, falls durch höhere Gewalt oder andere Einflüsse die Veranstaltung nicht stattfinden kann oder abgebrochen werden muss.

§16 Trainings

Haftung

Bei Ausfall eines Trainings durch Krankheit des/der Referenten/in, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Die Data One kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet. Data One haftet nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar infolge der Durchführung eines Seminars entstehen, es sei denn, diese Schäden wurden durch Data One oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Copy​​right

Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus behält Data One sich vor. Kein Teil der Trainingsunterlagen darf ohne unsere schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, firmeninternen Schulung o.ä.​ reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Das Copyright für alle Inhalte von Data One Events liegt beim Veranstalter.

Eingetragene Warenzeichen

Data One übernimmt keine Gewähr dafür, dass die erwähnten Produkte, Verfahren und sonstige Namen frei von Schutzrechten Dritter sind.

§ 17 Referenzkundennennung

Die Data One GmbH ist während des Bestehens einer Vertragsbeziehung mit dem Auftraggeber und für einen Zeitraum von zwei Jahren darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber zu Werbezwecken öffentlich als Referenzkunde zu bezeichnen.

Die Data One GmbH ist weiterhin berechtigt, auf ihrer Webseite unter www.dataone.de und den Socialmedia-Plattformen, insbesondere Facebook, LinkedIn, Twitter, Xing, Instagram und YouTube sowie in ihren Marketingunterlagen den Auftraggeber zu benennen und das Logo des Auftraggebers zu verwenden.
Die Data One GmbH ist ferner berechtigt, das Logo des Auftraggebers, sofern dies layouttechnisch erforderlich ist, proportional zu vergrößern oder zu verkleinern. Im Übrigen bedürfen Veränderungen des Logos der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

Der Auftraggeber ist zum jederzeitigen Widerruf dieser Rechteeinräumung berechtigt.

§ 18 Schlussbestimmungen

Auf das Vertragsverhältnis anwendbar sind die Bestimmungen dieses Vertrages und ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen Data One und dem Auftraggeber aus dem Vertragsverhältnis entstandenen Streitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann oder juristische Person ist, Saarbrücken, wobei die Data One jedoch berechtigt ist, den Auftraggeber an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

Die aufgrund der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber entstehenden auftragsbedingten und buchhalterischen Daten werden in dem IT-System der Data One gespeichert.

Für Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Data One und dem Auftraggeber gilt ausschließlich deutsches Recht. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 ProdHaftG. Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen.